Cluster F · Spezial
Elternunterhalt und Pflege
Wenn die Rente der Eltern nicht für das Pflegeheim reicht: Müssen Kinder zahlen? Das Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 hat die Hürde drastisch erhöht — erst ab 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen.
Datenquelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026", 11.12.2025) und Sozialgesetzbuch XI (insbesondere §§ 14, 15, 18, 28a, 30, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI). Reform Entlastungsbudget §42a SGB XI gültig seit 01.07.2025. Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die Begutachtung durch MD bzw. MEDICPROOF.
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Das Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 01.01.2020
Vor 2020: Wenn die Rente der Eltern nicht für das Heim reichte und das Sozialamt einsprang, konnte die Sozialhilfe sich später bei den Kindern Geld zurückholen — der Selbstbehalt lag bei rund 1.800 € netto/Monat (sehr ärgerlich für Kinder mittleren Einkommens).
Seit 01.01.2020 gilt: Kinder werden nur noch herangezogen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Schwiegerkinder sind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig — auch wenn das Familieneinkommen darüber liegt, zählt nur das Einkommen des leiblichen Kindes.
Was zählt als „Einkommen"?
- Brutto-Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit
- Gewinn aus selbständiger Arbeit, Gewerbe, Landwirtschaft
- Renteneinkünfte
- Mieteinkünfte und sonstige Einkünfte (Kapitalerträge bleiben außen vor, solange unter Sparerfreibetrag)
Bei Geschwistern: Jedes Kind wird einzeln betrachtet. Wenn nur ein Kind über 100.000 € verdient, wird auch nur dieses herangezogen — die Geschwister sind frei.
Schonvermögen der Eltern
Bevor die Sozialhilfe einspringt, müssen die Eltern ihr Vermögen weitgehend aufbrauchen. Schonvermögen 2026:
- 10.000 € Barvermögen (oder gleichwertige Werte)
- Selbstgenutzte Immobilie bis zu einer angemessenen Größe
- Hausrat im üblichen Umfang
- Vorsorge-Vermögen für die Bestattung
Schenkungen an Kinder können bis zu 10 Jahre zurückgefordert werden, wenn die Eltern nachträglich pflegebedürftig und sozialhilfebedürftig werden.
Vorsicht: Bedeutet 100.000 € Schwelle „keine Sorgen"?
Nicht ganz. Wenn dein Brutto-Jahreseinkommen knapp unter 100.000 € liegt, kann ein Bonus oder eine Beförderung dich plötzlich zum Unterhaltspflichtigen machen. Auch das Sozialamt wird dein Einkommen aktiv prüfen — nicht jedes Jahr, aber regelmäßig.
Bei sehr hohen Einkommen (deutlich über 100.000 €) kann der Unterhaltsanspruch erheblich werden — Selbstbehalt richtet sich nach Düsseldorfer Tabelle, ist aber durch die hohe Einkommensgrenze seltener relevant.