Pflegegeld-Rechner 2026

Selbsttest + alle Pflegeleistungen + Maximierungs-Check

NBA-Pflegegrad-Selbsttest mit allen 6 Modulen. Alle 6 Pflegeleistungen kombiniert und maximiert. Reform Entlastungsbudget §42a SGB XI seit 01.07.2025. Affiliate-frei.

Wir sind affiliate-frei.

Wir empfehlen keine Pflegehilfsmittel-Boxen, keine Pflegezusatzversicherungen, keine Pflegedienste. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen-Hintertürchen. Wenn du konkrete Beratung willst: kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI bei deiner Pflegekasse oder im örtlichen Pflegestützpunkt.

NEU seit 01.07.2025: Entlastungsbudget §42a SGB XI

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden jetzt aus EINEM gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € finanziert. Die 6-monatige Vorpflegezeit ist entfallen. Viele Konkurrenz-Rechner zeigen noch die alten getrennten Werte (1.685 € / 1.854 €). Vollständige Erklärung →

Selbsttest ist nur Orientierung — kein amtliches Gutachten

Verbindlich ist ausschließlich die Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst) bei gesetzlich Versicherten bzw. MEDICPROOF bei privat Versicherten. Stelle den Antrag bei deiner Pflegekasse — auch bei Unsicherheit. Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist kostenlos. Mehr Details →

Datenquelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026", 11.12.2025) und Sozialgesetzbuch XI (insbesondere §§ 14, 15, 18, 28a, 30, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI). Reform Entlastungsbudget §42a SGB XI gültig seit 01.07.2025. Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die Begutachtung durch MD bzw. MEDICPROOF.

Stufe 1

Pflegegrad-Selbsttest nach NBA

Beantworte die Fragen zu allen 6 Modulen. Je weniger selbständig die Person ist, desto höher der Pflegegrad. Antworten werden lokal in deinem Browser gespeichert.

Dein geschätzter Pflegegrad

012,5 (PG 1)27 (PG 2)47,5 (PG 3)70 (PG 4)90 (PG 5)100
Dein Wert0.0 Punkte

Modul 1

0/15 (0%)

Modul 2

0/33 (0%)

Modul 3

0/65 (0%)

Modul 4

0/39 (0%)

Modul 5

0/30 (0%)

Modul 6

0/18 (0%)

Selbsttest ist NUR Orientierung. Verbindlich ist nur die Begutachtung durch MD (gesetzlich) bzw. MEDICPROOF (privat).

Antrag bei der Pflegekasse stellen — auch bei Unsicherheit empfohlen.

Stelle bei Unsicherheit dennoch einen Antrag bei deiner Pflegekasse — die kostenlose Beratung nach §7a SGB XI hilft dir weiter.

Stufe 2

Alle Pflegeleistungen 2026 im Überblick

Wähle einen Pflegegrad — du siehst alle 6 Leistungsarten plus Wohnraumverbesserung und Vollstationäre Pflege.

LeistungBetrag
Pflegegeld (§37 SGB XI)599 €/Monat
Pflegesachleistungen (§36 SGB XI)1.497 €/Monat
Kombinationsleistung (§38)anteilig
Tages-/Nachtpflege (§41)1.357 €/Monat
Entlastungsbetrag (§45b)131 €/Monat
Pflegehilfsmittel (§40)42 €/Monat
Entlastungsbudget VHP+KZP (§42a NEU)3.539 €/Jahr
Wohnraumverbesserung (§40 Abs. 4)bis 4.180 €
Vollstationäre Pflege (§43)1.319 €/Monat

Stufe 3

Kombinationsleistung — Pflegegeld + Pflegedienst

Nach §38 SGB XI können Pflegegeld und Sachleistungen anteilig kombiniert werden. Verschiebe den Regler, um die optimale Aufteilung für PG 3 zu finden.

60 %

Verschiebe den Regler: 0 % = nur Pflegegeld, 100 % = nur Pflegedienst, dazwischen = Kombination nach §38 SGB XI.

Pflegedienst

898 €

60 % von 1.497 €

Pflegegeld

240 €

40 % von 599 €

Summe

1.138 €

pro Monat

Achtung: An die gewählte Kombination bist du nach §38 Abs. 3 SGB XI mindestens 6 Monate gebunden. Eine Anpassung ist innerhalb der Frist nur ausnahmsweise möglich.

Stufe 4 — Hidden-Money-Check

Maximierungs-Kalkulator: Was lässt du liegen?

Viele Familien nutzen nur das Pflegegeld. Tagespflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Entlastungsbudget bleiben oft ungenutzt — obwohl sie zusätzlich zum Pflegegeld zustehen.

Welche Leistungen nutzt du AKTUELL?

Aktuelle Nutzung

599 €

pro Monat

Maximum (alle Leistungen)

3.322 €

pro Monat

Ungenutzt

2.723 €

= 32.676 €/Jahr

Was lohnt sich noch?

  • Tagespflege (entlastet pflegende Angehörige)+1.357 €/Monat
  • Entlastungsbetrag (§45b) (Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung)+131 €/Monat
  • Pflegehilfsmittel (§40) (Handschuhe, Einlagen, Desinfektion)+42 €/Monat
  • Entlastungsbudget (§42a, neu) (VHP + KZP gemeinsamer Topf, Vorpflegezeit entfällt)+295 €/Monat

Reform 01.07.2025 — Entlastungsbudget §42a SGB XI

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zusammengelegt.

Bis 30.06.2025 (alte Regelung)

  • Verhinderungspflege:1.685 €/Jahr
  • Kurzzeitpflege:1.854 €/Jahr
  • Vorpflegezeit:6 Monate
  • Flexibilität:getrennt

Ab 01.07.2025 (NEU §42a)

  • Gemeinsamer Topf:3.539 €/Jahr
  • Vorpflegezeit:ENTFÄLLT
  • Flexibilität:vollständig flexibel
  • Ab Pflegegrad:2

Vorteil für Familien: Das Budget steht ab Bewilligung des Pflegegrads 2 sofort zur Verfügung — auch wenn der pflegende Angehörige noch keine 6 Monate gepflegt hat.

Vertiefende Themen

Mythen-Check

Pflege-Markt ist provisions-getrieben (Hilfsmittel-Boxen, Versicherungen, Pflegedienst-Vermittlung). Hier ein nüchterner Faktencheck zu den häufigsten Missverständnissen.

Mythos

Pflegegrad 1 ist nichts wert.

Falsch. PG 1 = 131 € Entlastungsbetrag/Monat + 42 €/Monat Pflegehilfsmittel + bis 4.180 € pro Maßnahme für Wohnraumverbesserung + kostenlose Beratung. Kein Pflegegeld, aber definitiv ein Anspruch.

Quelle: §§ 28a, 40, 45b SGB XI

Mythos

Selbsttest reicht für den Antrag.

Falsch. Selbsttest ist nur Orientierung. Verbindlich ist die Begutachtung durch MD (gesetzlich) oder MEDICPROOF (privat). Antrag bei der Pflegekasse muss separat gestellt werden.

Quelle: § 18 SGB XI

Mythos

Tagespflege wird auf das Pflegegeld angerechnet.

Falsch. Tages- und Nachtpflege hat ein eigenes Budget (PG 3 = 1.357 €/Monat) — wird NICHT auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet. Eines der am häufigsten übersehenen Budgets.

Quelle: § 41 SGB XI

Mythos

Verhinderungspflege braucht 6 Monate Vorpflegezeit.

Falsch (seit 01.07.2025). Die 6-monatige Vorpflegezeit ist mit der Reform §42a SGB XI weggefallen. Der gemeinsame Topf 'Entlastungsbudget' (3.539 €/Jahr) steht ab Bewilligung des Pflegegrads 2 zur Verfügung.

Quelle: § 42a SGB XI (neu seit 01.07.2025)

Mythos

Pflegegeld wird automatisch erhöht.

Falsch. Letzte Erhöhung war zum 01.01.2025 (+4,5 %). 2026 und 2027 sind Fortschreibungsjahre ohne Anpassung. Nächste Dynamisierung frühestens 01.01.2028.

Quelle: § 30 SGB XI

Mythos

Bei Verweigerung der Beratung passiert nichts.

Falsch. Bei Pflegegeld-Bezug sind Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend (PG 2/3 halbjährlich, PG 4/5 vierteljährlich). Bei Verweigerung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz aussetzen.

Quelle: § 37 Abs. 3 SGB XI

Mythos

Mein Kind kann mich pflegen und einfach mein Pflegegeld bekommen.

Halb richtig. Das Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person — diese kann es nach eigenem Ermessen an Angehörige weitergeben (steuerfrei). Wichtig: Die Person muss formal Antragsteller bei der Pflegekasse sein.

Quelle: § 37 SGB XI

Mythos

Mein Selbsttest ist amtlich.

Falsch. Nur eine Schätzung. Verbindlich ist nur die Begutachtung durch MD oder MEDICPROOF. Wir geben eine Orientierung — bringen kein Pflegegutachten hervor.

Quelle: § 18 SGB XI, § 23 SGB XI

Häufige Fragen