Pflege-Markt ist provisions-getrieben (Hilfsmittel-Boxen, Versicherungen, Pflegedienst-Vermittlung). Hier ein nüchterner Faktencheck zu den häufigsten Missverständnissen.
Mythos
Pflegegrad 1 ist nichts wert.
Falsch. PG 1 = 131 € Entlastungsbetrag/Monat + 42 €/Monat Pflegehilfsmittel + bis 4.180 € pro Maßnahme für Wohnraumverbesserung + kostenlose Beratung. Kein Pflegegeld, aber definitiv ein Anspruch.
Quelle: §§ 28a, 40, 45b SGB XI
Mythos
Selbsttest reicht für den Antrag.
Falsch. Selbsttest ist nur Orientierung. Verbindlich ist die Begutachtung durch MD (gesetzlich) oder MEDICPROOF (privat). Antrag bei der Pflegekasse muss separat gestellt werden.
Quelle: § 18 SGB XI
Mythos
Tagespflege wird auf das Pflegegeld angerechnet.
Falsch. Tages- und Nachtpflege hat ein eigenes Budget (PG 3 = 1.357 €/Monat) — wird NICHT auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet. Eines der am häufigsten übersehenen Budgets.
Quelle: § 41 SGB XI
Mythos
Verhinderungspflege braucht 6 Monate Vorpflegezeit.
Falsch (seit 01.07.2025). Die 6-monatige Vorpflegezeit ist mit der Reform §42a SGB XI weggefallen. Der gemeinsame Topf 'Entlastungsbudget' (3.539 €/Jahr) steht ab Bewilligung des Pflegegrads 2 zur Verfügung.
Quelle: § 42a SGB XI (neu seit 01.07.2025)
Mythos
Pflegegeld wird automatisch erhöht.
Falsch. Letzte Erhöhung war zum 01.01.2025 (+4,5 %). 2026 und 2027 sind Fortschreibungsjahre ohne Anpassung. Nächste Dynamisierung frühestens 01.01.2028.
Quelle: § 30 SGB XI
Mythos
Bei Verweigerung der Beratung passiert nichts.
Falsch. Bei Pflegegeld-Bezug sind Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend (PG 2/3 halbjährlich, PG 4/5 vierteljährlich). Bei Verweigerung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz aussetzen.
Quelle: § 37 Abs. 3 SGB XI
Mythos
Mein Kind kann mich pflegen und einfach mein Pflegegeld bekommen.
Halb richtig. Das Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person — diese kann es nach eigenem Ermessen an Angehörige weitergeben (steuerfrei). Wichtig: Die Person muss formal Antragsteller bei der Pflegekasse sein.
Quelle: § 37 SGB XI
Mythos
Mein Selbsttest ist amtlich.
Falsch. Nur eine Schätzung. Verbindlich ist nur die Begutachtung durch MD oder MEDICPROOF. Wir geben eine Orientierung — bringen kein Pflegegutachten hervor.
Quelle: § 18 SGB XI, § 23 SGB XI