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Cluster A · Pflegegrade einzeln

Pflegegrad 4 — alle Leistungen 2026

Pflegegrad 4 = schwerste Beeinträchtigung. 800 €/Monat Pflegegeld, 1.859 € Sachleistungen. Beratungseinsätze §37 Abs. 3 jetzt vierteljährlich. Verhinderungspflege besonders wichtig.

Datenquelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026", 11.12.2025) und Sozialgesetzbuch XI (insbesondere §§ 14, 15, 18, 28a, 30, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI). Reform Entlastungsbudget §42a SGB XI gültig seit 01.07.2025. Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die Begutachtung durch MD bzw. MEDICPROOF.

Wir sind affiliate-frei.

Wir empfehlen keine Pflegehilfsmittel-Boxen, keine Pflegezusatzversicherungen, keine Pflegedienste. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen-Hintertürchen. Wenn du konkrete Beratung willst: kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI bei deiner Pflegekasse oder im örtlichen Pflegestützpunkt.

Deine Geldleistungen bei Pflegegrad 4

Pflegegeld

800 €

pro Monat

Sachleistungen

1.859 €

pro Monat

Tagespflege

1.685 €

eigenes Budget

Vollstationär

1.855 €

Pflegekassen-Anteil

Wer bekommt Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird ab 70 NBA-Punkten vergeben — schwerste Beeinträchtigung. Hohe Pflegekosten, Beratungseinsätze §37 Abs. 3 vierteljährlich.

  • Person ist in mehreren Lebensbereichen weitgehend unselbständig.
  • Schwere Demenz, schwere Behinderung, längere Bettlägerigkeit.
  • Pflegende Angehörige stark belastet — Verhinderungspflege wichtig.

Alle Leistungen im Überblick

LeistungBetrag
Pflegegeld (§37 SGB XI)800 €/Monat
Pflegesachleistungen (§36 SGB XI)1.859 €/Monat
Kombinationsleistung (§38)anteilig
Tages-/Nachtpflege (§41)1.685 €/Monat
Entlastungsbetrag (§45b)131 €/Monat
Pflegehilfsmittel (§40)42 €/Monat
Entlastungsbudget VHP+KZP (§42a NEU)3.539 €/Jahr
Wohnraumverbesserung (§40 Abs. 4)bis 4.180 €
Vollstationäre Pflege (§43)1.855 €/Monat

Kombinationsleistung für PG 4

Verschiebe den Regler, um die optimale Mischung aus Pflegegeld und Pflegedienst für dich zu finden.

60 %

Verschiebe den Regler: 0 % = nur Pflegegeld, 100 % = nur Pflegedienst, dazwischen = Kombination nach §38 SGB XI.

Pflegedienst

1.115 €

60 % von 1.859 €

Pflegegeld

320 €

40 % von 800 €

Summe

1.435 €

pro Monat

Achtung: An die gewählte Kombination bist du nach §38 Abs. 3 SGB XI mindestens 6 Monate gebunden. Eine Anpassung ist innerhalb der Frist nur ausnahmsweise möglich.

NEU seit 01.07.2025: Entlastungsbudget §42a SGB XI

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden jetzt aus EINEM gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € finanziert. Die 6-monatige Vorpflegezeit ist entfallen. Viele Konkurrenz-Rechner zeigen noch die alten getrennten Werte (1.685 € / 1.854 €). Vollständige Erklärung →

Häufige Fragen