Cluster C · Lebenslagen
Pflege zuhause durch Angehörige 2026
Über 4 Millionen Menschen in Deutschland werden zuhause durch Angehörige gepflegt. Hier alle Leistungen, Beratungspflichten und Entlastungs-Optionen — ohne Werbung.
Datenquelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026", 11.12.2025) und Sozialgesetzbuch XI (insbesondere §§ 14, 15, 18, 28a, 30, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI). Reform Entlastungsbudget §42a SGB XI gültig seit 01.07.2025. Zuletzt geprüft: . Verbindlich ist ausschließlich die Begutachtung durch MD bzw. MEDICPROOF.
Wir sind affiliate-frei.
Wir empfehlen keine Pflegehilfsmittel-Boxen, keine Pflegezusatzversicherungen, keine Pflegedienste. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen-Hintertürchen. Wenn du konkrete Beratung willst: kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI bei deiner Pflegekasse oder im örtlichen Pflegestützpunkt.
Die Pflegegeld-Strategie
Pflegegeld ist die zentrale Leistung für pflegende Angehörige (PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € pro Monat). Es ist steuerfrei und kann an die Hauptpflegeperson weitergereicht werden — auch das ist steuerfrei.
Wenn die Angehörigen-Pflege allein nicht mehr ausreicht: über die Kombinationsleistung (§38 SGB XI) lassen sich anteilig Pflegedienst- Stunden hinzukaufen, ohne das Pflegegeld komplett aufzugeben.
Kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI
Wer Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat und erkennbar Beratungsbedarf hat, hat Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Pflegekasse soll dir vor der ersten Beratung unverzüglich eine zuständige Pflegeberaterin oder Beratungsstelle nennen. Auf Wunsch findet die Beratung bei dir zuhause statt und bezieht Angehörige mit ein.
Kern der Beratung ist der Versorgungsplan(§7a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XI): eine schriftliche Übersicht, welche Sozialleistungen und Hilfen im Einzelfall nötig sind, mit Hinweisen auf Anbieter vor Ort. Die Beraterin wirkt auf die Genehmigung hin, überwacht die Umsetzung und passt den Plan an, wenn sich der Bedarf ändert. Frag ausdrücklich danach — er ist die beste Vorbereitung auf Tagespflege, Pflegedienst oder Kurzzeitpflege.
Pflegestützpunkte (§7c SGB XI) sind wohnortnahe Beratungsstellen, die Pflege- und Krankenkassen einrichten, wenn das Land es bestimmt — oft gemeinsam mit der Kommune. Sie beraten kassenunabhängig und bieten ebenfalls Pflegeberatung nach §7a an. Ob und wo es in deinem Kreis einen gibt, erfährst du bei deiner Pflegekasse oder Kommune.
Pflichtberatung §37 Abs. 3 SGB XI
Davon zu unterscheiden ist der Beratungsbesuch bei reinem Pflegegeld-Bezug — durch einen zugelassenen Pflegedienst, eine anerkannte Beratungsstelle oder eine beauftragte Pflegefachperson:
- PG 2 bis 5: halbjährlich verpflichtend
- PG 4 und 5: auf Wunsch zusätzlich vierteljährlich
- PG 1 und Sachleistungs-Bezieher: halbjährlich möglich, nicht verpflichtend
- Wird die Pflichtberatung nicht abgerufen: Die Pflegekasse kürzt das Pflegegeld angemessen, im Wiederholungsfall wird es entzogen (§37 Abs. 6)
Der Besuch dient der Qualität der häuslichen Pflege und der praktischen Unterstützung der Pflegenden. Die Beratungsperson weist auf Pflegestützpunkt, Pflegeberatung nach §7a und Pflegekurse hin.
Pflegekurse für Angehörige
Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse nach §45 SGB XI an — Inhalte: Lagerung, Mobilisierung, Hygiene, Medikamenten-Gabe, Demenz-Umgang. Auch Online-Kurse möglich. Sehr empfehlenswert, besonders zu Beginn der Pflege.
Pflegeunterstützungsgeld — bis 10 Tage pro Jahr
Wenn du als Angehöriger bei einer akuten Pflegesituation kurzfristig freigestellt werden musst, kannst du nach §44a SGB XI bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld bekommen — Höhe wie Krankengeld bei der Pflegekasse. Antrag bei der Pflegekasse.
NEU seit 01.07.2025: Entlastungsbudget §42a SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden jetzt aus EINEM gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € finanziert. Die 6-monatige Vorpflegezeit ist entfallen. Viele Konkurrenz-Rechner zeigen noch die alten getrennten Werte (1.685 € / 1.854 €). Vollständige Erklärung →
Entlastungs-Hebel
Pflege ist ein Marathon, kein Sprint. Plane Entlastung von Anfang an:
- Tagespflege — eigenes Budget, voll zusätzlich (PG 3 = 1.357 €/Monat)
- Verhinderungspflege — aus dem Entlastungsbudget für Urlaub oder einzelne Stunden
- Kurzzeitpflege — wenn du selbst krank wirst, in Reha gehst oder eine Auszeit brauchst
- Entlastungsbetrag — 131 €/Monat für Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung