Kein amtliches Gutachten
Der NBA-Pflegegrad-Selbsttest auf pflegegeld-rechner.eu ist eine Orientierungshilfe. Er ersetzt KEIN amtliches Begutachtungsverfahren.
Was wir tun
- Selbsttest nach den 6 NBA-Modulen anbieten (Kriterien und Punkte aus Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI).
- Schätzung des voraussichtlichen Pflegegrades.
- Übersicht aller Pflegeleistungen 2026 nach SGB XI (Pflegegeld, Sachleistungen, Tages-/Nachtpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumverbesserung).
- Maximierungs-Berechnung: Welche Leistungen werden oft übersehen?
- Aufklärung über die Reform §42a SGB XI (Entlastungsbudget seit 01.07.2025).
Was wir NICHT tun
- Amtlicher Bescheid über deinen Pflegegrad.
- Verbindliche Begutachtung mit Rechtswirkung.
- Garantie für die genaue Anspruchshöhe.
- Empfehlung konkreter Pflegezusatzversicherungen, Pflegedienste, Pflegeheime oder Pflegehilfsmittel-Anbieter.
- Vermittlung von Verträgen, Lead-Generierung oder Provisionen.
Was die echte Begutachtung ist
Der echte Pflegegrad wird im sogenannten Neuen Begutachtungs-Assessment (NBA) festgestellt. Dabei werden in 6 Modulen Punkte vergeben und nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI zur Gesamtpunktzahl gewichtet. Unser Selbsttest rechnet nach diesen Regeln, beruht aber auf deiner eigenen Einschätzung: Gutachter bewerten die Kriterien selbst und können zu anderen Antworten kommen. Sonderregeln für Kinder (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI) und besondere Bedarfskonstellationen (§ 15 Abs. 4 SGB XI) bildet der Test nicht ab. So rechnet der Test im Detail.
Verbindlich ist ausschließlich:
- MD (Medizinischer Dienst) für gesetzlich Versicherte.
- MEDICPROOF für privat Versicherte.
Beide Stellen kommen für die Begutachtung in die Wohnung (typischerweise 60 Minuten) und stellen ein offizielles Gutachten für die Pflegekasse aus.
Empfehlung
- Antrag stellen bei deiner Pflegekasse — das ist immer deine Krankenkasse. Formlos (telefonisch, schriftlich oder online).
- Pflegetagebuch führen über 1–2 Wochen vor dem Begutachtungstermin. Welche Hilfe wird tatsächlich täglich geleistet? In welchen Modulen?
- Kostenlose Beratung nach §7a SGB XI bei deiner Pflegekasse oder im örtlichen Pflegestützpunkt nutzen.
- Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Sozialverband (VdK oder SoVD) für die Widerspruchs-Beratung. Frist 1 Monat.
Die genannten Beratungsstellen sind kostenlos und unabhängig. Sie finanzieren sich nicht über Provisions-Vermittlung.
Vorsicht bei
- „Kostenlosen Pflegegrad-Beratungen“ im Internet, die an Pflegedienste oder Versicherer vermitteln.
- „Pflegehilfsmittel-Boxen“-Anbietern, die auf Provisionsbasis aus dem 42-€-Budget abrechnen — meist mit minderwertigen Produkten.
- Vermeintlich hilfreichen YouTube-Kanälen ohne Quellenangaben oder mit Pflege-Heils-Versprechen.
- Pflegezusatzversicherungs-Verkäufern, die behaupten, du müsstest jetzt sofort handeln.
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