Praxis
So rechnet der Pflegegrad-Selbsttest
Der Selbsttest nutzt dieselben Kriterien und Punktetabellen wie das Gesetz: Einzelpunkte nach Anlage 1 und Gewichtung nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Hier steht Schritt für Schritt, wie aus deinen Antworten ein Pflegegrad wird und wo die Grenzen liegen.
Datenquelle: Sozialgesetzbuch XI (insbesondere §§ 14, 15, 18, 28a, 30, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI) und Bundesministerium für Gesundheit (Übersicht „Leistungsansprüche 2026“, 11.12.2025). Selbsttest nach Anlage 1 und Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Beträge zuletzt mit dem Gesetzestext abgeglichen: . Verantwortlich: Matthias Henkert (Impressum). Verbindlich ist ausschließlich die Begutachtung durch MD bzw. MEDICPROOF.
In drei Schritten zum Ergebnis
- Jede Antwort ergibt Einzelpunkte, die je Modul addiert werden (Anlage 1).
- Die Modulsumme fällt in einen von fünf Punktbereichen, der feste gewichtete Punkte ergibt (Anlage 2).
- Die gewichteten Punkte ergeben die Gesamtpunkte von 0 bis 100 und damit den Pflegegrad (§ 15 Abs. 3 SGB XI).
Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert. Die Module 7 und 8 (außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) fließen auch im Gesetz nicht in die Punkte ein.
Punktbereiche und gewichtete Punkte
Die Spalten zeigen die Modulsumme je Bereich, darunter die gewichteten Punkte. Eine kleine Änderung nahe einer Bereichsgrenze kann deshalb mehrere Gesamtpunkte ausmachen.
| Modul | Gewicht | Bereich 0 | Bereich 1 | Bereich 2 | Bereich 3 | Bereich 4 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Mobilität | 10 % | 0–10 P. | 2–32,5 P. | 4–55 P. | 6–97,5 P. | 10–1510 P. |
| 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % (mit Modul 3) | 0–10 P. | 2–53,75 P. | 6–107,5 P. | 11–1611,25 P. | 17–3315 P. |
| 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % (mit Modul 2) | 00 P. | 1–23,75 P. | 3–47,5 P. | 5–611,25 P. | 7–6515 P. |
| 4. Selbstversorgung | 40 % | 0–20 P. | 3–710 P. | 8–1820 P. | 19–3630 P. | 37–5440 P. |
| 5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen | 20 % | 00 P. | 15 P. | 2–310 P. | 4–515 P. | 6–1520 P. |
| 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % | 00 P. | 1–33,75 P. | 4–67,5 P. | 7–1111,25 P. | 12–1815 P. |
Besonderheiten in Modul 4 und 5
- Essen zählt in Modul 4 dreifach, Trinken und Toilettenbenutzung doppelt.
- Die Folgen von Inkontinenz zählen nur, wenn die Person überwiegend oder vollständig inkontinent ist oder eine künstliche Ableitung hat.
- Sondenernährung ergibt 6 Punkte bei teilweiser und 3 Punkte bei vollständiger Ernährung über die Sonde, weil bei vollständiger die Hilfe beim Essen weitgehend entfällt.
- In Modul 5 werden die Häufigkeiten zusammengezählt und auf Maßnahmen pro Tag umgerechnet (Woche durch 7, Monat durch 30). Es zählen nur Maßnahmen, die die Person nicht selbst durchführen kann und die voraussichtlich mindestens 6 Monate anfallen.
- Arztbesuche und Therapietermine werden nach Wochen- oder Monatshäufigkeit in Punkte umgerechnet. Täglich nötige zeit- und technikintensive Maßnahmen ergeben sofort die höchste Stufe.
Von Gesamtpunkten zum Pflegegrad
| Pflegegrad | ab Gesamtpunkten |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 |
| Pflegegrad 2 | 27 |
| Pflegegrad 3 | 47,5 |
| Pflegegrad 4 | 70 |
| Pflegegrad 5 | 90 |
Rechenbeispiel
Beispielprofil: Körperlich mobil, mittelschwere Demenz mit nächtlicher Unruhe
| Modul | Einzelpunkte | Gewichtet |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | 0 | 0 |
| 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 17 | 15 |
| 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagenzählt nicht — nur der höhere Wert aus Modul 2/3 wird gewertet | 7 | 15 |
| 4. Selbstversorgung | 8 | 20 |
| 5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen | 1 | 5 |
| 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 7 | 11,25 |
| Gesamtpunkte | 51,25 |
Ergebnis: Pflegegrad 3 — bis Pflegegrad 4 fehlen 18,75 Punkte.
Umrechnung nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI, Schwellen nach § 15 Abs. 3 SGB XI. Konstruiertes Beispiel; die Einzelpunkte vergibt der Medizinische Dienst bzw. MEDICPROOF nach Anlage 1.
Konstruiertes Beispiel, keine Fallstatistik.
Grenzen des Selbsttests
- Das Ergebnis ist nur so gut wie die Antworten. Gutachter von MD oder MEDICPROOF bewerten jedes Kriterium selbst und können zu anderen Einschätzungen kommen.
- Für Kinder ist der Test nicht ausgelegt: Sie werden mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen, unter 18 Monaten gilt eine eigene Einstufung (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI).
- Besondere Bedarfskonstellationen, die auch unter 90 Punkten zu Pflegegrad 5 führen können (§ 15 Abs. 4 SGB XI), bildet der Test nicht ab.
- Der Test stellt keinen Antrag und ersetzt keine Begutachtung. Verbindlich ist nur der Bescheid der Pflegekasse.
Quellen und Prüfung
- § 15 SGB XI
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI (Einzelpunkte)
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI (Bewertungssystematik)
Die Tabellen auf dieser Seite entstehen aus denselben Werten, mit denen der Selbsttest rechnet. Die Rechenregeln sind gegen den Gesetzestext abgeglichen und mit automatischen Tests abgesichert.
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