Zum Hauptrechner

Cluster A · Pflegegrade einzeln

Pflegegrad 2 — alle Leistungen 2026

Pflegegrad 2 ist die erste Stufe mit Pflegegeld (347 €/Monat) und Sachleistungen (796 €/Monat). Mit NBA-Rechenbeispiel, durchgerechnetem Monatsbudget und den Eigenanteilen, falls ein Pflegeheim nötig wird.

Datenquelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026", 11.12.2025) und Sozialgesetzbuch XI (insbesondere §§ 14, 15, 18, 28a, 30, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI). Reform Entlastungsbudget §42a SGB XI gültig seit 01.07.2025. Zuletzt geprüft: . Verbindlich ist ausschließlich die Begutachtung durch MD bzw. MEDICPROOF.

Wir sind affiliate-frei.

Wir empfehlen keine Pflegehilfsmittel-Boxen, keine Pflegezusatzversicherungen, keine Pflegedienste. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen-Hintertürchen. Wenn du konkrete Beratung willst: kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI bei deiner Pflegekasse oder im örtlichen Pflegestützpunkt.

Deine Geldleistungen bei Pflegegrad 2

Pflegegeld

347 €

pro Monat

Sachleistungen

796 €

pro Monat

Tagespflege

721 €

eigenes Budget

Vollstationär

805 €

Pflegekassen-Anteil

Wer bekommt Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird ab 27 NBA-Punkten vergeben — erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Erste Stufe mit Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistungen.

  • Person braucht Hilfe bei mehreren Verrichtungen pro Tag (Waschen, Anziehen, Essen).
  • Mobilitäts-Probleme, leichte kognitive Einschränkungen oder Beginn einer Demenz.
  • Häusliche Pflege durch Angehörige oder ambulanten Pflegedienst meist möglich.

So kommt Pflegegrad 2 zustande — NBA-Rechenbeispiel

Der Pflegegrad ergibt sich aus sechs Modulen. Pro Modul werden die Einzelpunkte in gewichtete Punkte umgerechnet; Pflegegrad 2 gilt von 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten.

Beispielprofil: Hilfe beim Duschen und Anziehen, beginnende Vergesslichkeit

ModulEinzelpunkteGewichtet
1. Mobilität45
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten67,5
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagenzählt nicht — nur der höhere Wert aus Modul 2/3 wird gewertet23,75
4. Selbstversorgung820
5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen15
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte13,75
Gesamtpunkte41,25

Ergebnis: Pflegegrad 2 — bis Pflegegrad 3 fehlen 6,25 Punkte.

Umrechnung nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI, Schwellen nach § 15 Abs. 3 SGB XI. Konstruiertes Beispiel; die Einzelpunkte vergibt der Medizinische Dienst bzw. MEDICPROOF nach Anlage 1.

Alle Leistungen im Überblick

LeistungBetrag
Pflegegeld (§37 SGB XI)347 €/Monat
Pflegesachleistungen (§36 SGB XI)796 €/Monat
Kombinationsleistung (§38)anteilig
Tages-/Nachtpflege (§41)721 €/Monat
Entlastungsbetrag (§45b)131 €/Monat
Pflegehilfsmittel (§40)42 €/Monat
Entlastungsbudget VHP+KZP (§42a NEU)3.539 €/Jahr
Wohnraumverbesserung (§40 Abs. 4)bis 4.180 €
Vollstationäre Pflege (§43)805 €/Monat

Durchgerechnetes Monatsbudget bei Pflegegrad 2

Typische Kombination zuhause: Angehörige pflegen, ein Pflegedienst übernimmt einen Teil, an einigen Tagen geht es in die Tagespflege.

Posten€/Monat
Pflegedienst (50 % der Sachleistung)§ 36 + § 38 SGB XI398 €
Anteiliges Pflegegeld (50 %)§ 37 + § 38 SGB XI174 €
Tagespflege (eigenes Budget)§ 41 SGB XI721 €
Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch§ 40 SGB XI42 €
Summe Pflegekasse1.466 €

Annahme: Pflegedienst rechnet 50 % des Sachleistungsbetrags ab, Tagespflege wird bis zur Budgetgrenze genutzt. Zusätzlich steht das Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI, 3.539 €/Jahr, rechnerisch 295 €/Monat) für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit. Kosten der Tagespflege für Verpflegung und Investitionen trägst du selbst (erstattungsfähig über den Entlastungsbetrag).

Kombinationsleistung für PG 2

Verschiebe den Regler, um die optimale Mischung aus Pflegegeld und Pflegedienst für dich zu finden.

60 %

Verschiebe den Regler: 0 % = nur Pflegegeld, 100 % = nur Pflegedienst, dazwischen = Kombination nach §38 SGB XI.

Pflegedienst

478 €

60 % von 796 €

Pflegegeld

139 €

40 % von 347 €

Summe

617 €

pro Monat

Achtung: An die gewählte Kombination bist du nach §38 Abs. 3 SGB XI mindestens 6 Monate gebunden. Eine Anpassung ist innerhalb der Frist nur ausnahmsweise möglich.

Höherstufung auf Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Verschlechtert sich der Zustand, kannst du bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen; es folgt eine neue Begutachtung. Das bringt eine Höherstufung pro Monat:

  • Pflegegeld: +252 €
  • Sachleistungen: +701 €
  • Tages-/Nachtpflege: +636 €
  • Im Heim: +514 € Leistungsbetrag der Pflegekasse — dein Eigenanteil bleibt dabei gleich, weil der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Grad 2 bis 5 identisch ist.

Tipp: Vor dem Antrag zwei Wochen Pflegetagebuch führen — besonders für die Module mit dem größten Gewicht (Selbstversorgung 40 %, Krankheitsbewältigung 20 %).

Pflegegrad 2 im Pflegeheim — was du selbst zahlst

Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 805 €/Monat direkt an das Heim (§ 43 SGB XI). Die pflegebedingten Kosten im Bundesschnitt liegen damit bei rund 2.893 €/Monat — dein Eigenanteil ist trotzdem derselbe wie bei jedem anderen Grad von 2 bis 5:

AufenthaltZuschlag § 43cEEE danachEigenanteil gesamt
bis 12 Monate−313 €1.775 €3.364 €
13.–24. Monat−626 €1.462 €3.051 €
25.–36. Monat−1.044 €1.044 €2.633 €
ab 37. Monat−1.566 €522 €2.111 €

Rechenweg: einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE, inkl. Ausbildungskosten) 2.088 € − Leistungszuschlag + Unterkunft/Verpflegung 1.068 € + Investitionskosten 521 €.

Quelle: vdek, Auswertung zum 01.07.2026 (Stand 01.07.2026), vdek.com. Durchschnittswerte — das einzelne Heim kann deutlich abweichen. Die Kosten eines konkreten Heims zeigt der vdek-Pflegelotse.

Bei Pflegegrad 2 deckt der Leistungsbetrag der Pflegekasse nur einen kleinen Teil der Pflegekosten — der Rest steckt im einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, den alle Bewohner eines Heims gleich zahlen. Zuhause dagegen kommen die Leistungen ohne Eigenanteil an (siehe Monatsbudget oben). Das Heim kann bei Pflegegrad 2 trotzdem die richtige Wahl sein:

  • wenn weder Angehörige noch ein Pflegedienst die Versorgung sicherstellen können,
  • bei beginnender Demenz mit Selbstgefährdung (z. B. Weglauftendenz),
  • wenn die Wohnung nicht pflegegerecht umbaubar ist,
  • bei starker sozialer Isolation.

Reichen Rente und Vermögen nicht für den Eigenanteil, springt die Sozialhilfe mit „Hilfe zur Pflege“ (§§ 61 ff. SGB XII) ein — Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen.

NEU seit 01.07.2025: Entlastungsbudget §42a SGB XI

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden jetzt aus EINEM gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € finanziert. Die 6-monatige Vorpflegezeit ist entfallen. Viele Konkurrenz-Rechner zeigen noch die alten getrennten Werte (1.685 € / 1.854 €). Vollständige Erklärung →

Häufige Fragen