Zum Hauptrechner

Cluster D · Praxis

Pflegehilfsmittel — 42 €/Monat (§40 SGB XI)

Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat ab Pflegegrad 1, also 504 €/Jahr. Wir erklären, was das ist — und warum wir KEINE „Hilfsmittel-Boxen“ empfehlen.

Datenquelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026", 11.12.2025) und Sozialgesetzbuch XI (insbesondere §§ 14, 15, 18, 28a, 30, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI). Reform Entlastungsbudget §42a SGB XI gültig seit 01.07.2025. Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die Begutachtung durch MD bzw. MEDICPROOF.

Wir sind affiliate-frei.

Wir empfehlen keine Pflegehilfsmittel-Boxen, keine Pflegezusatzversicherungen, keine Pflegedienste. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen-Hintertürchen. Wenn du konkrete Beratung willst: kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI bei deiner Pflegekasse oder im örtlichen Pflegestützpunkt.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Verbrauchsmaterialien, die für die häusliche Pflege benötigt werden:

  • Einmal-Handschuhe (z. B. bei Inkontinenz, Wundpflege)
  • Bettschutz-Einlagen (Krankenunterlagen)
  • Hände-Desinfektionsmittel
  • Flächen-Desinfektionsmittel
  • Mundschutz, FFP2-Masken
  • Schutzschürzen

Nicht enthalten: Medikamente, Verbandsmaterial mit medizinischer Indikation (das läuft über die Krankenkasse, §33 SGB V), hochwertige technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle (auch §33 SGB V).

Wie beantragst du es?

  1. Antrag formlos bei deiner Pflegekasse (telefonisch oder schriftlich)
  2. Pflegegrad 1 oder höher muss bewilligt sein
  3. Nach Bewilligung wird die Pauschale entweder direkt erstattet (du kaufst die Produkte und reichst Quittungen ein) ODER über einen Anbieter geliefert

Warum wir KEINE „Hilfsmittel-Boxen" empfehlen

Die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist ein klassisches Geschäftsmodell für Online-Anbieter: Sie liefern monatlich eine Box mit Produkten und rechnen direkt mit deiner Pflegekasse ab. Klingt bequem — hat aber oft Schattenseiten:

  • Minderwertige Produkte — die Anbieter nutzen die volle Pauschale aus, liefern aber oft Billigware
  • Einheitliches Sortiment — du bekommst, was im Set ist, nicht was du brauchst
  • Vertrags-Bindungen — manche Anbieter machen den Wechsel künstlich umständlich
  • Provisions-Modelle — Online-Vermittler kassieren Empfehlungs-Provisionen für jeden vermittelten Pflegekassen- Abschluss

Bessere Alternative: Selbst kaufen (Drogerie, Apotheke, Online-Versandhäuser) und Quittungen bei der Pflegekasse einreichen. Du bekommst hochwertigere Produkte und genau das, was du brauchst.

Bleibt nicht ausgeschöpftes Geld erhalten?

Nein. Die 42 €/Monat sind eine monatliche Pauschale — was du in einem Monat nicht ausschöpfst, verfällt. Anders als beim Entlastungsbetrag (übertragbar bis 30.06. des Folgejahres) gibt es hier keinen Ansparmechanismus.

Tipp: Quittungen einmal pro Quartal sammeln und gemeinsam einreichen — spart Verwaltungsaufwand.

Häufige Fragen