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Cluster D · Praxis

Wohnraumverbesserung — bis 4.180 € pro Maßnahme

§40 Abs. 4 SGB XI: Bis 4.180 € pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Investitionen — ab Pflegegrad 1. Mehrere Maßnahmen möglich, KfW-Förderung kombinierbar.

Datenquelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026", 11.12.2025) und Sozialgesetzbuch XI (insbesondere §§ 14, 15, 18, 28a, 30, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI). Reform Entlastungsbudget §42a SGB XI gültig seit 01.07.2025. Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die Begutachtung durch MD bzw. MEDICPROOF.

Wir sind affiliate-frei.

Wir empfehlen keine Pflegehilfsmittel-Boxen, keine Pflegezusatzversicherungen, keine Pflegedienste. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen-Hintertürchen. Wenn du konkrete Beratung willst: kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI bei deiner Pflegekasse oder im örtlichen Pflegestützpunkt.

Was ist förderfähig?

Maßnahmen, die die Pflege in der häuslichen Umgebung ermöglichen oder erleichtern. Typische Beispiele:

  • Bad-Umbau: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, erhöhte Toilette, Stützgriffe, rutschhemmende Beläge
  • Treppenlift oder Hublift (innen oder außen)
  • Türverbreiterung für Rollatoren oder Rollstühle
  • Rampen für Eingänge und Übergänge
  • Höhenanpassung der Küchenarbeitsplatte
  • Pflegebett-Erstattung (sofern nicht über Krankenkasse)
  • Hausnotruf-Anlage (Anschlusspauschale + Zuschuss zum monatlichen Beitrag)

Mehrere Maßnahmen möglich

Die 4.180 € gelten pro Maßnahme — nicht insgesamt. Eine neue „Maßnahme" liegt vor, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert (Verschlechterung des Gesundheitszustands, Höherstufung des Pflegegrads, Umzug).

Beispiel: Erst Bad-Umbau (4.180 €), später bei Verschlechterung ein Treppenlift (weitere 4.180 €). Beide werden als getrennte Maßnahmen gefördert.

Antrag: VOR Beginn der Maßnahme!

Wichtig: Antrag bei der Pflegekasse BEVOR du baust oder bestellst. Maßnahmen, die du ohne vorherige Genehmigung beauftragst, werden meist nicht erstattet.

Antragsunterlagen:

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag
  • Begründung, warum die Maßnahme die Pflege erleichtert oder erst ermöglicht
  • Bei Mietwohnung: schriftliche Zustimmung des Vermieters

Kombination mit KfW und anderen Förderungen

Die Pflegekassen-Förderung ist mit KfW-Programmen kombinierbar:

  • KfW 159 (Altersgerecht Umbauen): Kredit bis 50.000 € zu günstigen Konditionen — auch ohne Pflegegrad
  • KfW-Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung): Wegen Haushaltslage zwischenzeitlich pausiert — Status bei der KfW prüfen
  • Länder-Programme: einzelne Bundesländer haben eigene Wohnraum-Anpassungs-Programme (vor allem NRW, Bayern, Baden-Württemberg)

Auch in Mietwohnungen möglich

Bei Mietwohnungen brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Vermieter sind nach §554 BGB verpflichtet, behindertengerechte Umbauten zu erlauben — ggf. gegen eine angemessene Kaution für den Rückbau bei Auszug. Treppenlifte und ähnliches im Treppenhaus sind schwieriger; meist Einigung mit allen Eigentümern bzw. Wohnungsverwaltung nötig.

Häufige Fragen