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Cluster E · Vollstationäre Pflege

Leistungszuschlag zum Eigenanteil §43c SGB XI

Der Leistungszuschlag zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) wurde zum 01.01.2024 deutlich erhöht. Stufenplan: 15 % / 30 % / 50 % / 75 % je nach Aufenthaltsdauer im Heim.

Datenquelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026", 11.12.2025) und Sozialgesetzbuch XI (insbesondere §§ 14, 15, 18, 28a, 30, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI). Reform Entlastungsbudget §42a SGB XI gültig seit 01.07.2025. Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die Begutachtung durch MD bzw. MEDICPROOF.

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Der Stufenplan §43c SGB XI

AufenthaltsdauerLeistungszuschlag
Bis 12 Monate15 % des EEE
13–24 Monate30 % des EEE
25–36 Monate50 % des EEE
Ab 37 Monaten75 % des EEE

* Beispiel-Berechnung bei einem fiktiven EEE von 1.400 €/Monat (Bundesdurchschnitt 2026).

Was ist der EEE überhaupt?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist der Teil der Pflegekosten, den jeder Bewohner einer Einrichtung gleich hoch zahlt — unabhängig vom Pflegegrad. Eingeführt zum 01.01.2017, um die Pflegegrad-Anhebung im Heim für die Bewohner planbar zu machen.

Ohne EEE wäre höherer Pflegegrad gleich höhere Eigenanteil — der EEE entkoppelt das. Der Leistungszuschlag mindert den EEE schrittweise je nach Aufenthaltsdauer.

Berechnungsbeispiel

Beispiel: 78-jährige Frau in PG 4, Pflegeheim in NRW, EEE 1.400 €, Unterkunft + Verpflegung 850 €, Investitionskosten 500 €, Ausbildungsumlage 100 €.

  • 1. Jahr: EEE 1.400 € − 15 % (210 €) = 1.190 € + 1.450 € = 2.640 €/Monat
  • 2. Jahr: EEE 1.400 € − 30 % (420 €) = 980 € + 1.450 € = 2.430 €/Monat
  • 3. Jahr: EEE 1.400 € − 50 % (700 €) = 700 € + 1.450 € = 2.150 €/Monat
  • Ab 4. Jahr: EEE 1.400 € − 75 % (1.050 €) = 350 € + 1.450 € = 1.800 €/Monat

Der Leistungszuschlag ist also ein echter Anreiz, im Heim zu bleiben — und ein deutlicher Vorteil für Langzeit-Bewohner.

Häufige Fragen