Cluster B · Leistungsarten
Kombinationsleistung §38 SGB XI — Pflegegeld + Pflegedienst
Du musst dich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden. §38 SGB XI erlaubt eine flexible Kombination — anteilig nach Wunsch. An die Aufteilung bist du 6 Monate gebunden.
Datenquelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026", 11.12.2025) und Sozialgesetzbuch XI (insbesondere §§ 14, 15, 18, 28a, 30, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 43c, 45b SGB XI). Reform Entlastungsbudget §42a SGB XI gültig seit 01.07.2025. Stand: April 2026. Verbindlich ist ausschließlich die Begutachtung durch MD bzw. MEDICPROOF.
Wir sind affiliate-frei.
Wir empfehlen keine Pflegehilfsmittel-Boxen, keine Pflegezusatzversicherungen, keine Pflegedienste. Du bekommst hier ehrliche Information ohne Lead-Gen-Hintertürchen. Wenn du konkrete Beratung willst: kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI bei deiner Pflegekasse oder im örtlichen Pflegestützpunkt.
Live-Rechner: deine Kombination
Wähle einen Pflegegrad und verschiebe den Regler.
Verschiebe den Regler: 0 % = nur Pflegegeld, 100 % = nur Pflegedienst, dazwischen = Kombination nach §38 SGB XI.
Pflegedienst
898 €
60 % von 1.497 €
Pflegegeld
240 €
40 % von 599 €
Summe
1.138 €
pro Monat
Achtung: An die gewählte Kombination bist du nach §38 Abs. 3 SGB XI mindestens 6 Monate gebunden. Eine Anpassung ist innerhalb der Frist nur ausnahmsweise möglich.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Die Pflegekasse rechnet anteilig: Wer z. B. 60 % seines Sachleistungs- Budgets in Anspruch nimmt, bekommt noch 40 % seines Pflegegelds. Die beiden Leistungen ergänzen sich also linear.
Die Berechnung erfolgt monatlich. Du musst nicht jeden Monat das gleiche Verhältnis nutzen — die Pflegekasse rechnet auf Basis der tatsächlich abgerechneten Pflegedienst-Leistungen.
Die 6-Monats-Bindung (§38 Abs. 3 SGB XI)
Du bist an deine erste Wahl mindestens 6 Monate gebunden. Erst nach Ablauf der Frist kannst du frei zu reinem Pflegegeld oder reinen Sachleistungen wechseln.
Ausnahmen sind möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert (z. B. Krankenhausaufenthalt, Wegfall der Pflegeperson, Umzug in ein Pflegeheim).
Wann lohnt sich die Kombination?
- Wenn die Hauptpflege durch Angehörige läuft, aber ein paar Stunden professionelle Hilfe nötig sind (z. B. morgens beim Anziehen oder zur Körperpflege)
- Wenn der Pflegedienst nur einen Teil der Versorgung übernimmt — das verbleibende Pflegegeld kompensiert die Belastung der Angehörigen
- Wenn die Pflege schrittweise an einen Pflegedienst übergehen soll — gleitender Übergang ist über 6 Monate möglich